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So erreichen Sie mich:

Daniela Geßner
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Langmaar 12
41238 Mönchengladbach

Telefon: 02166 - 970 45 45
Telefax: 02166 - 670 63 10

Bitte nutzen Sie für Anfragen zu Erstgesprächen und Wartezeiten folgende telefonische Sprechzeiten:

Dienstags
07:00-08:00 Uhr
Mittwochs
17:40-19:00 Uhr
Donnerstags
07:00-08:00 Uhr


Praxiszeiten:

Montags
08:00 - 15:00 Uhr
Dienstags
09:00 - 15:00 Uhr
Mittwochs
08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstags
09:00 - 15:00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung


Datenschutzerklärung

Allgemeine organisatorische Informationen vor Aufnahme einer erstattungsfähigen Psychotherapie

In meiner Praxis arbeite ich schwerpunktmäßig mit dem Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Für dieses Verfahren verfüge ich über eine Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowohl für die Einzel- als auch für die Gruppenpsychotherapie.

Am Anfang jeder Psychotherapie steht die „psychotherapeutische Sprechstunde“. Der Gesetzgeber hat diese Leistung im Rahmen einiger Neuerungen zum 01.04.2017 eingeführt. Die Sprechstunde soll einer ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Problematik dienen und eine orientierende Beratung ermöglichen, welche konkreten Hilfen für Sie sinnvoll erscheinen. Sollte dann gegenüber anderen Hilfsangeboten (wie z. B. Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe etc.) vorrangig eine Psychotherapie für Sie infrage kommen, können wir zunächst bis zu 4 weitere Sitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“) vereinbaren, ohne dass zu diesem Zeitpunkt schon eine Genehmigung durch Ihren Kostenträger eingeholt werden muss. Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

Die probatorischen Sitzungen sollen vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen dienen, um sowohl Ihnen als auch mir die Entscheidung für oder gegen eine weiterführende therapeutische Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Während die psychotherapeutische Sprechstunde uns nur zu einem ersten Überblick verhelfen kann, werden wir in den probatorischen Sitzungen ausführlicher über Ihre Lebenssituation sprechen und Ihr Anliegen sowie Ihre individuelle Zielsetzung für eine psychotherapeutische Behandlung genauer herausarbeiten. Zugleich werde ich meine diagnostische Einschätzung ergänzen, präzisieren und ausführlich mit Ihnen besprechen. Sollte sich auf dieser Basis dann bei Ihnen die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ergeben, werde ich Sie ausführlich über die Grundlagen dieses Therapieverfahrens informieren und Ihnen die weiteren  Behandlungsmodalitäten im Detail erläutern. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob Sie eine Therapie bei mir aufnehmen und einen Antrag auf  Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung stellen.
Die Kostenübernahme wird in Abhängigkeit vom beantragten Stundenumfang entweder unmittelbar oder nach Erstellung eines Gutachtens genehmigt. Im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse kann Ihr Anspruch auf eine kassenfinanzierte Psychotherapie in einem Obergutachten neu geprüft werden.

Für Privatversicherte mit und ohne Beihilfeberechtigung können bezüglich der Beantragungs- und Bewilligungsmodalitäten andere Bestimmungen gelten, welche von Ihrem Versicherungsvertrag abhängen und vorab individuell geklärt werden müssen.

Sollte sich im Laufe der psychotherapeutischen Sprechstunde oder der Probatorik herauskristallisieren, dass ein anderes Psychotherapieverfahren als die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie geeigneter erscheint, werden wir mögliche Alternativen (Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie) ausführlich besprechen.


Weitere organisatorische Hinweise

Terminvereinbarung
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte nach Möglichkeit meine telefonischen Sprechzeiten, die Sie der aktuellen Ansage auf meinem Anrufbeantworter entnehmen können oder unter dem Menüpunkt „Aktuelle Infos“ finden. Außerhalb dieser Sprechzeiten ist meine persönliche telefonische Erreichbarkeit stark eingeschränkt, da ich während der Sitzungen keine Anrufe entgegennehmen kann. Sollte es Ihnen zu diesen Zeiten nicht möglich sein, mit mir telefonisch Kontakt aufzunehmen, können Sie mich gern auch per E-Mail kontaktieren.

Versicherungskarte / Überweisung
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und beim Zustandekommen einer Psychotherapie zu jedem ersten Termin eines Quartals unbedingt Ihre Krankenversicherungskarte mit. Nur wenn Ihre Karte 1 x pro Quartal eingelesen wird, kann Ihre Krankenversicherung die jeweiligen Sitzungen erstatten. Ansonsten ist nur eine Privatabrechnung möglich.
Sollten Sie über eine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt verfügen, dann bringen Sie diese bitte ebenfalls mit. Allerdings kann eine Psychotherapie grundsätzlich auch ohne Zuweisung durch einen anderen Arzt erfolgen.

Ablauf der Psychotherapie
Die Dauer einer psychotherapeutischen Sitzung beträgt 50 Minuten. Im Regelfall treffen wir uns einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin. Sollte es sinnvoll werden, von diesem Regelfall abzuweichen, werden wir individuelle Vereinbarungen treffen. So kann es sein, dass zu bestimmten Zeiten mehr als eine Sitzung pro Woche notwendig ist, oder dass gegen Ende der Therapie die Sitzungen in zunehmend größeren Zeitabständen stattfinden können.
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sitzen wir uns gegenüber und erarbeiten unbewusste, aber aktuell wirksame und krankheitserzeugende psychische Dynamiken im Gespräch, wobei wir Ihre lebensgeschichtlichen Bedingungen insoweit einbeziehen, wie es zum Verständnis und zur Veränderung Ihrer aktuellen Situation erforderlich ist.

Dauer der Psychotherapie

Die folgenden Angaben beziehen sich auf Einzelpsychotherapien im Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.

Eine Psychotherapie kann durchgeführt werden als

  • Akutbehandlung
  • Kurzzeittherapie
  • Langzeittherapie

Die Akutbehandlung ist eine mit der Psychotherapiereform zum 01.04.2017 neu eingeführte Kassenleistung, die in akuten psychischen Krisen einen niederschwelligen Zugang zu einer psychotherapeutischen Unterstützung ermöglichen soll. Der Behandlungsumfang beträgt bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten (alternativ 24 Sitzungen à 25 Minuten), die direkt im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde begonnen werden können. Probatorische Sitzungen sind im Vorfeld einer Akutbehandlung nicht vorgesehen. Gegenüber der Krankenkasse muss die Akutbehandlung lediglich angezeigt werden, es ist aber keine vorherige Genehmigung erforderlich. Dadurch soll es in akuten Situationen nicht durch bürokratische Regularien zur Verzögerung einer notwendigen Behandlung kommen.
Wenn sich im Laufe der Akutbehandlung bei Ihnen ein weitergehender Behandlungsbedarf ergibt, dann ist die Überleitung der Behandlung in eine Kurzzeittherapie mit nochmals 12 Sitzungen à 50 Minuten möglich (die im Rahmen der Akutbehandlung durchgeführten Sitzungen werden auf das Kontingent der Kurzzeittherapie angerechnet). Alternativ kann bei voraussichtlich höherem Behandlungsbedarf auch von der Akutbehandlung mittels Gutachterverfahren in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Die Kurzzeittherapie umfasst im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde (insges. mindestens 100 Minuten) und die Probatorik (mindestens 2 Sitzungen, maximal 4 Sitzungen) einen Behandlungsumfang von maximal 24 Sitzungen à 50 Minuten und muss von den Krankenkassen vorab genehmigt werden. Die Genehmigung wird allerdings problemlos ohne Gutachterverfahren erteilt, sofern Sie in den vergangenen 2 Jahren nicht bereits eine kassenfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen wurde. In der Durchführung ist die Kurzzeittherapie in 2 Bewilligungsschritte mit je 12 Sitzungen unterteilt, die separat bei der Krankenkasse beantragt werden müssen („KZT 1“ und „KZT 2“). Wenn sich im Therapieverlauf herausstellt, dass eine Kurzzeittherapie für das Erreichen der Zielsetzung nicht ausreichend ist, dann kann die Kurzzeittherapie auf Antrag und Gutachterverfahren nach 24 Sitzungen in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Die Langzeittherapie ist komplexeren Problematiken vorbehalten, welche einer umfangreicheren Bearbeitung bedürfen oder psychotherapeutisch nur in kleineren Schritten zugänglich sind. Eine Langzeittherapie kann entweder direkt im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik beantragt werden, oder durch einen Umwandlungsantrag im Anschluss an eine Kurzzeittherapie. Das erste Kontingent einer Langzeittherapie beträgt bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten. Wenn sich der therapeutische Prozess als noch vielschichtiger und langwieriger erweist, kann grundsätzlich nochmals ein Fortführungsantrag mit einer Verlängerung auf bis zu 100 Sitzungen gestellt werden, dies ist aber nur begründenden Ausnahmefällen vorbehalten. Erfolgt die Behandlung durch eine Umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherapie, werden die bereits erfolgten Sitzungen der Kurzzeittherapie auf das Langzeitkontingent angerechnet.
Wenn Sie in einer Langzeittherapie das beantragte Stundenkontingent nicht voll auszuschöpfen, dann ist es möglich, nach Abschluss der Psychotherapie noch einen Teil der Sitzungen für die sog. „Rezidivprophylaxe“ zu verwenden (maximal 8 Sitzungen nach zuvor 40 Sitzungen und mehr und maximal 16 Sitzungen nach zuvor 60 Sitzungen und mehr). Dies ermöglicht es Ihnen, noch über einen Zeitraum von 2 Jahren Termine in größeren Zeitabständen im Sinne einer Nachsorge wahrzunehmen.

Beantragung der Psychotherapie im Gutachterverfahren
Die Kostenübernahme für eine Langzeittherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in Deutschland durch ein Gutachterverfahren geregelt. Das Gutachterverfahren ist in den Psychotherapierichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der jeweils gültigen Fassung verankert. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Ergänzend zum Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse, das neben der Behandlungsdiagnose nur Angaben zu Art und Umfang des beantragten Therapieverfahrens enthält, ist im Falle eines Gutachterverfahrens ein umfangreiche psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich, die in anonymisierter Form (erster Buchstabe Ihres Nachnamens und Geburtsdatum) an einen externen Fachgutachter übermittelt wird. Ihre Krankenversicherung erhält somit keinerlei inhaltliche Detailinformationen in Bezug auf Ihre psychische Situation und die näheren Umstände Ihrer Erkrankung. Der externe Gutachter unterliegt gegenüber den Krankenkassen der Schweigepflicht, er teilt dem Kostenträger lediglich mit, ob und in welchem Umfang die Erstattung einer Psychotherapie in dem beantragten Verfahren empfohlen wird. Die Krankenkasse folgt der Einschätzung des Gutachters und erstellt einen entsprechenden Bescheid. Wird im Gutachterverfahren ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, dann kann ein Widerspruch eingelegt und ein Obergutachterverfahren zur nochmaligen Prüfung Ihres Leistungsanspruches eingeleitet werden.
Im Rahmen der seit dem 01.04.2017 geltenden Psychotherapierichtlinie gibt es im Hinblick auf die Bewilligung von Sitzungen über das erste Langzeitkontingent hinaus (61-100 Sitzungen)
eine entscheidende Neuerung. Während zuvor in diesem Fall obligatorisch ein externer Gutachter hinzugezogen wurde, entscheiden die Krankenkassen nun selbst, ob sie eine Bewilligung erteilen oder zunächst ein Gutachterverfahren einleiten.

Warteliste
Leider kommt es aufgrund der hohen Nachfrage im Regelfall zu Wartezeiten, bis ein regulärer Psychotherapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Für diesen Fall führe ich eine Warteliste. Die Länge der Wartezeit hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit Sie zeitlich flexibel sind. Termine am frühen Morgen und am späteren Nachmittag oder abends sind erfahrungsgemäß länger ausgebucht als Termine am späteren Vormittag, mittags oder am früheren Nachmittag.

Therapievertrag
Wichtige Vereinbarungen halten wir zu Beginn der Behandlung in einem Psychotherapievertrag fest. Ziel des Vertrages ist es, zu wichtigen Rahmenbedingungen der Psychotherapie, wie z. B. Schweigepflicht, Regelungen bei Terminabsagen, Verhalten in Krisensituationen etc. verbindliche Absprachen zu treffen.

Psychotherapeutische Praxisbesonderheiten
Es ist mir wichtig, dass sich der organisatorische Ablauf der Therapie für Sie möglichst reibungslos gestaltet. Ich möchte Sie deshalb auf folgendes aufmerksam machen:
Aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen ist meine Praxis als sogenannte Bestellpraxis organisiert. Das bedeutet, dass ich die Therapiezeit zu einem fest vereinbarten Termin für Sie reserviere. Es liegt daher in Ihrem Interesse, dass Sie vereinbarte Termine pünktlich einhalten, da ich Ihre Sitzung nicht verlängern kann, falls Sie sich verspäten. Therapiesitzungen beginnen zur vollen Stunde und enden 10 Minuten vor der nächsten vollen Stunde.
Die Zeit zwischen den Terminen benötige ich, um die Dokumentation Ihrer Sitzung abzuschließen und mich auf den nächsten Patienten einzustellen.

Daraus ergibt sich auch meine Bitte an Sie, dass Sie nicht früher als zu der vereinbarten Zeit erscheinen. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab, damit ich die Sitzung ggf. noch einem anderen Patienten zur Verfügung stellen kann und Ihnen kein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.